Gerichtsgutachten

Gerichtsgutachten sind unabdingbare Entscheidungshilfen für die Justiz, wenn sie in Streitigkeiten Entscheide zu Sachverhalten fällen muss, zu deren objektiver Beurteilung ihr die fachliche Kompetenz fehlt.
StoneControl begutachtet Estriche, Keramik- und Natursteinbeläge - unabhängig, unparteiisch und objektiv - mit absoluter sachspezifischer Fachkompetenz.
Die Situation ?
In einer Villa wurden Marmorböden verlegt. Ein Jahr später zeigen sich Risse im Belag, geschätzter Schaden 126'000.- Nach andauernden gegenseitigen Schuldzuweisungen der Parteien gelangte der Bauherr an das zuständige Bezirksgericht
Analyse
Risse in starren Bodenbelägen sind meist die Folge von kumulierenden Planungs- und Ausführungsfehlern. Die Schwierigkeit ist, das eine Menge ineinander greifende Arbeitsabläufe von verschiedenen Arbeitsgattungen stattfinden und das in einer Bauphase, wo dass Ende und der Einzug schon in Sicht sind. Zudem wird den verantwortlichen Kontrollierenden der Zugang durch frische Böden erschwert.
Fazit
Der Richter urteilt gestützt auf das technische Fachgutachten wie folgt:

Der Unterlagsbodenersteller hat die technisch notwendigen Fugen nicht oder falsch ausgeführt, prozentuale Verantwortlichkeit am Schaden 25%.

Der Planer hat keinen Fugenplan erstellt, prozentuale Verantwortlichkeit am Schaden 15%.

Der Bauleiter hat seine Aufsichtpflicht zu wenig wahrgenommen, prozentuale Verantwortlichkeit am Schaden 30%.

Der Plattenleger hat die mangelhaften Unterlagsbodenfugen akzeptiert, er hat keine Feuchtigkeitsmessung des Verlegeuntergrundes gemacht, prozentuale Verantwortlichkeit am Schaden 30%.

Wer rechnet denn mit sowas...?!

Ein Belagsschaden ist eine wertmindernde Veränderung am Bauwerk, mit der unter normalen Umständen nicht zu rechnen ist.